Allgemeine Geschäftsbedingungen

von „Apnoe­Life“
Inha­ber Ben­ja­min Schumann
Gül­tig ab Januar 2024
Down­load als PDF-Datei

1. Allgemeines

(1) Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­an­stal­tun­gen von „Apnoe­Life“, auch für sol­che, die im Wege der elek­tro­ni­schen Daten­über­mitt­lung durch­ge­führt werden.

(2) Teil­nah­me­be­rech­tigt an Ver­an­stal­tun­gen von „Apnoe­Life“ sind nur ange­mel­dete Personen.

(3) Rechts­ge­schäft­li­che Erklä­run­gen (z. B. Anmel­dun­gen und Abmel­dun­gen bedür­fen, soweit sich aus die­sen AGB oder aus dem dem Ver­brau­cher zuste­hen­den Wider­rufs­recht bei Fern­ab­satz­ge­schäf­ten nichts ande­res ergibt, der Schrift­form oder einer kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nisch gleich­wer­ti­gen Form (E‑Mail). Erklä­run­gen von „Apnoe­Life“ genü­gen der Schrift­form, wenn eine nicht unter­schrie­bene For­mu­lar­be­stä­ti­gung ver­wen­det wird.

2. Anmeldung/Vertragsschluss

(1) Die Ankün­di­gung von Ver­an­stal­tun­gen ist unver­bind­lich und stellt ledig­lich ein Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges dar.

(2) Nach elek­tro­ni­scher bzw. unter Ein­satz von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln erfolg­ter Anmel­dung erhält der Anmel­dende eine schrift­li­che Anmel­dungs­be­stä­ti­gung (per E‑Mail), in der alle wesent­li­chen Anga­ben nebst AGB ent­hal­ten sind. Der Ver­an­stal­tungs­ver­trag kommt durch Zugang der Anmel­de­be­stä­ti­gung zustande.

(3) Die Anmel­dung kann tele­fo­nisch oder per E‑Mail erfol­gen. Für Teil­neh­mer unter 18 Jah­ren ist bei der Anmel­dung die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten (gesetz­li­cher Ver­tre­ter) erforderlich.

(4) Das gesetz­li­che Wider­rufs­recht bei Fern­ab­satz­ge­schäf­ten wird durch diese Rege­lung nicht berührt.

(5) Alle Ver­trags­an­ga­ben wer­den von uns unter Beach­tung von daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen zeit­weise gespei­chert. Diese Daten sind für den Anmel­den­den jedoch nicht zugäng­lich. Wir emp­feh­len daher, die im Rah­men der Anmel­de­be­stä­ti­gung zusam­men­ge­fass­ten Daten zu speichern.

Die AGB kön­nen jeder­zeit unter www.apnoelife.de ein­ge­se­hen werden.

3. Vertragspartner und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Ver­an­stal­tungs­ver­tra­ges wer­den ver­trag­li­che Rechte und Pflich­ten nur zwi­schen „Apnoe­Life“ als Ver­an­stal­ter und dem Anmel­den­den (Ver­trags­part­ner) begrün­det. Der Anmel­dende kann das Recht zur Teil­nahme auch für eine dritte Per­son (Teil­neh­mer) begrün­den. Diese ist „Apnoe­Life“ nament­lich zu benen­nen. Eine Ände­rung in der Per­son des Teil­neh­mers bedarf der Zustim­mung von „Apnoe­Life“. Die Zustim­mung darf nicht ohne sach­li­chen Grund ver­wei­gert werden.

(2) Für den Teil­neh­mer gel­ten sämt­li­che den Ver­trags­part­ner betref­fen­den Rege­lun­gen sinngemäß.

(3) „Apnoe­Life“ darf die Teil­nahme von per­sön­li­chen und/oder sach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen abhän­gig machen.

4. Kursgebühr/Zahlung

(1) Die Kurs­ge­bühr basiert auf den Aus­schrei­bun­gen von „Apnoe­Life“. Es gilt die zum Zeit­punkt der Anmel­dung aktu­elle Kursgebühr.

(2) Die Kurs­ge­bühr ist mit der Anmel­dung zu zah­len. Eine geson­derte Auf­for­de­rung ergeht nicht. Die Kurs­ge­bühr wird bei Nicht­zu­stan­de­kom­men des Ver­tra­ges in vol­ler Höhe zurückerstattet.

(3) Die Zah­lung der Kurs­ge­bühr nach Anmel­dung erfolgt auf das Konto von „Apnoe­Life“.

(4) Die Preise für Kurs­ma­te­ria­lien (SSI Lehr­un­ter­la­gen) sind in den Kurs­ge­büh­ren ent­hal­ten. Alle Anga­ben zu Kurs­ma­te­ria­lien sind ohne Gewähr. Die Erstat­tung der Kos­ten für bereits erwor­bene Kurs­ma­te­ria­lien an den Ver­trags­part­ner durch „Apnoe­Life“ ist ausgeschlossen.

Es gilt, wenn nicht anders ver­ein­bart, eine Zah­lungs­frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

7. Organisatorische Änderungen

(1) „Apnoe­Life“ kann aus sach­li­chem Grund Ort, Zeit­punkt der Ver­an­stal­tun­gen ändern.

(3) Muss eine Ver­an­stal­tungs­ein­heit aus von „ApnoeLife“nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den aus­fal­len (bei­spiels­weise wegen Erkran­kung des Instruk­tors), kann sie nach­ge­holt wer­den. Ein Anspruch hier­auf besteht jedoch nicht.

8. Rücktritt und Kündigung durch die „ApnoeLife“

(1) Die Min­dest­zahl der Teil­neh­mer kann in der Ankün­di­gung der Ver­an­stal­tung ange­ge­ben wer­den. Sie beträgt man­gels einer sol­chen Angabe 3 Per­so­nen. Wird diese Min­dest­zahl nicht erreicht, kann „Apnoe­Life“ vom Ver­trag zurück­tre­ten oder geän­derte Kurs­da­ten anbieten.

9. Rücktritt durch den Vertragspartner

(1) Stor­nie­run­gen, Rück­tritte und Umbu­chun­gen sind aus­schließ­lich schrift­lich (Post oder E‑Mail) mög­lich. Die kos­ten­freie Rück­tritts­frist endet 14 Kalen­der­tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn. Maß­ge­bend ist das Ein­gangs­da­tum der Kurs­stor­nie­rung. Die Benen­nung eines Ersatz­teil­neh­mers ist mög­lich, unter der Vor­aus­set­zung, dass der Ersatz­teil­neh­mer die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

(2) Beim Rück­tritt nach Ablauf der kos­ten­freien Rück­tritts­frist wird eine Stor­no­ge­bühr in Höhe von 40 % der Kurs­ge­bühr erho­ben. Bei Rück­tritt 5 Werk­tage vor Kurs­be­ginn wird die volle Kurs­ge­bühr fällig.

(3) Ab dem Tag des Ver­an­stal­tungs­be­ginns besteht kein Anspruch auf volle bzw. antei­lige Erstat­tung der Kursgebühren.

(4) Im Aus­nah­me­fall (z. B. bei nach­ge­wie­se­ner Krank­heit) kann der Teil­neh­mer eine frist­ge­bun­dene Gut­schrift in Höhe der Kurs­ge­bühr erhalten.

11. Schadenersatzansprüche

(1) Scha­den­er­satz­an­sprü­che des Ver­trags­part­ners gegen „Apnoe­Life“ sind aus­ge­schlos­sen, außer bei Vor­satz und gro­ber Fahrlässigkeit.

(2) Der Aus­schluss gemäß Abs. (1) gilt fer­ner dann nicht, wenn „Apnoe­Life“ schuld­haft Rechte des Ver­trags­part­ners ver­letzt, die die­ser nach Inhalt und Zweck des Ver­trags gerade zu gewäh­ren sind oder deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­li­chen und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­traut (Kar­di­nal­pflich­ten), fer­ner nicht bei einer schuld­haf­ten Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesundheit.

12. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprü­che von „Apnoe­Life“ auf­zu­rech­nen, wird aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass der Gegen­an­spruch gericht­lich fest­ge­stellt oder von „Apnoe­Life“ aner­kannt wor­den ist.

(2) Ansprü­che gegen „ Apnoe­Life“ sind nicht abtretbar.

(3) Es gel­ten die Haus­ord­nun­gen am jewei­li­gen Veranstaltungsort.

(4) Das Kopie­ren sowie die Wei­ter­gabe der für Lehr­zwe­cke zur Ver­fü­gung gestell­ten Lehr­ma­te­ria­lien (Soft­ware, Lehr­bü­cher etc.) durch den Ver­trags­part­ner sind unzulässig.

(5) Foto­gra­fie­ren, Fil­men und Auf­nah­men auf Ton­trä­gern in den Lehr­ver­an­stal­tun­gen sind grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen kön­nen durch die „Apnoe­Life“ erteilt werden.